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Die Ulmenstöckli GmbH verrechnet ihre Leistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Pflegefinanzierung und die übrigen Dienstleistungen zu den regionalen Ansätzen. 
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich sowie nach Beendigung des Miet- und/oder Pflegevertrages.

Pauschale für Strom, Wasser, TV und EDV Anschlüsse gemäss aktuellen Kosten.
Für möblierte Zimmer wird ein Pauschal-zuschlag verrechnet.

Die Bedingungen und Tarife für die notwendigen pflegerischen Leistungen sind in der Grundversicherung KVG gesetzlich geregelt. Die Abgeltung erfolgt durch die Kranken- oder Unfallversicherer im Rahmen ihrer Leistungspflicht, die Allgemeinheit und den Selbstbehalt der Klienten. In jedem Kanton ist ein maximaler Tagessatz für das Klientel vorgegeben.
Die Verrechnung erfolgt gemäss der effektiven Pflegezeit zu den vorge-gebenen Krankenkassentarifen für die Abklärungen und Beratungen sowie der Grund- und Behandlungspflege.